Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Text AGB genannt) regeln den Verkauf von Ballonfahrten durch das Luftfahrtunternehmen Rohleder (im weiteren LfU genannt). Das LfU wird bei der Bezirksregierung Münster unter dem Aktenzeichen DE.NW.BOP.248 geführt. Sitz des LfU ist: Ittmecker Weg 29, in 59872 Meschede.
§1 Anwendungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, die zwischen dem LfU und sowohl Privatkunden § 13 BGB als auch Geschäftskunden § 14 BGB abgeschlossen werden.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, das LfU stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Der Umfang der angebotenen Leistungen des LfU umfasst den Verkauf von Ballonfahrten.
- Vertragsinhalt ist die einmalige Beförderung in einem Heißluftballon.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmers.
§2 Vertragsabschluss
- Mit Buchung und Bezahlung einer Ballonfahrt durch den Kunden persönlich, per Telefon, per E-Mail oder durch Erhalt eines Gutscheins entsteht ein Kaufvertrag zwischen dem LfU und dem Kunden.
- Die Bezahlung der Buchung ist spätestens direkt vor der Ballonfahrt fällig.
- Gutscheine sind direkt bei Übergabe zu bezahlen und haben eine Gültigkeit von 3 Jahren ab dem 31.12. des Jahres in dem sie gekauft wurden.
- Die Preisgestaltung einer Ballonfahrt ist z.B. durch die Preisentwicklung von Treibstoff usw. unterschiedlich und muss im Einzelfall erfragt werden.
- Die Preise für eine Ballonfahrt können bei bereits bezahlten Gutscheinen vor der Fahrt angepasst werden.
- Gutscheine können bis zu 4 Wochen nach Übergabe, durch den Käufer kostenlos storniert werden. Danach werden 50% des Kaufpreises einbehalten.
- Mit Erhalt des Mitfahrerscheins (z.B. per E-Mail) vor der Ballonfahrt verpflichtet sich der Kunde oder Inhaber eines Gutscheins an der Ballonfahrt teilzunehmen. Sollte die Ballonfahrt durch Nichterscheinen oder Verspätung am vereinbarten Treffpunkt ausfallen, verfallen die Ansprüche auf eine weitere Ballonfahrt und zuvor geleistete Zahlungen werden nicht erstattet. Bis dahin nicht geleistete Zahlungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
§3 Voraussetzungen zur Durchführung einer Ballonfahrt
- Das LfU führt nur Ballonfahrten durch, wenn die Wetterbedingungen innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen liegen und die im Betriebshandbuch des LfU und des Ballons, festgelegten Betriebsgrenzen eingehalten werden.
- Sollte eine Ballonfahrt am Startplatz aus Sicherheitsgründen abgesagt werden, hat der Kunde oder Inhaber eines Gutscheins keinen Anspruch auf Erstattung irgendwelcher entstandenen Aufwendungen. Gutscheine und bereits bezahlte Fahrpreise behalten ihre Gültigkeit.
- Es können nur Personen mit einem Körpergewicht bis zu 120 kg (einschl. Kleidung usw.) befördert werden.
- Kinder müssen mindestens 1,30 m groß sein. Der Pilot behält sich vor, die Beförderung abzulehnen, wenn eine gewisse geistige Reife noch nicht vorhanden ist.
- Kinder unter 16 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
- Die Ballonfahrt mit dem Auf- und Abbau einschl. Verpacken des Ballons ist eine sportliche Aktivität bei der eine gewisse körperliche Konstitution erforderlich ist. Alle Angaben im Mitfahrerschein sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Im Zweifel muss ein Arzt die Bedenkenlosigkeit einer Ballonfahrt bescheinigen. Eine Beförderung von schwangeren Personen ist ausgeschlossen.
- Die Beförderung, von Personen die alkoholisiert sind oder mit anderen Bewustseins-verändernden Stoffen auffällig sind, ist ausgeschlossen. Wie im §2 Abs. 7 beschrieben, werden in diesem Fall bereits geleistete Zahlungen nicht erstattet und nicht geleistete Zahlungen in Rechnung gestellt.
- Durch die Unterschrift des Kunden auf dem Mitfahrerschein bzw. Formblatt Passagiereinweisung entsteht ein Beförderungsvertrag zwischen dem LfU und dem Unterzeichner (Passagier).
- Die Fahrtzeit pro Ballonfahrt beträgt ca. 60 Minuten. Bei einsetzenden Wetterveränderungen und möglicherweise Nichterreichbarkeit eines weiter entfernten Landegebietes oder Gründen die nicht in der Verantwortung des LfU liegen, gilt der Beförderungsvertrag auch nach weniger als 60 Minuten Fahrzeit, durch das LfU erfüllt.
§4 Haftung
- Der Versicherungsschutz besteht zu den im Luftfahrt-Versicherungsmarkt üblichen Bedingungen und entspricht in diesem Rahmen den Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes sowie den Bestimmungen gem. §§ 102, 103 der deutschen Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), der Verordnung (EG) 1008/2008, der Verordnung (EG) 2027/1997 und der Verordnung (EG) 785/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EU) 285/2010.
- Die kombinierten Halterhaftpflicht- und Passagierhaftpflicht-Versicherung (CSL) für den eingesetzten Ballon beinhaltet eine Deckungssumme von 3.000.000,00 € pro Schadensereignis.
- Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmausrüstung etc. besteht nicht.
§5 Sonstiges
- Das LfU ist berechtigt, die AGB zu ändern.
§6 Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Stand 01.08.2024